Zwei Männer bei Polizeikontrolle vorläufig festgenommen
Autobahnpolizei Köln nahm am 19. August in Elsdorf zwei 36- und 38-Jährige fest; Vorwürfe: Flucht mit gestohlenem Auto, gefälschte Kennzeichen und Drogeneinfluss

Die Autobahnpolizei Köln hat am Mittwochmittag, 19. August, in Elsdorf zwei Männer im Alter von 36 und 38 Jahren vorläufig festgenommen. Dem 38 Jahre alten Fahrer wird vorgeworfen, in einem gestohlenen Auto mit gefälschten Kennzeichen vor einer Polizeikontrolle geflüchtet zu sein. Zudem soll er ohne gültige Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren sein.
Nach Angaben der Polizei fiel den Beamtinnen und Beamten gegen 11.30 Uhr ein Hyundai auf der Bundesautobahn 4 in Richtung Heerlen auf. Die Einsatzkräfte wollten den Wagen kontrollieren, gaben Anhaltezeichen und lotsen das Auto an der Anschlussstelle Bergheim von der Autobahn. Auf der Bundesstraße 477 sollte der Wagen gestoppt und überprüft werden. Der Fahrer hielt jedoch nicht an, sondern fuhr am Kontrollort vorbei und flüchtete in Richtung Elsdorf. Dabei missachtete er unter anderem eine rote Ampel.
Die Polizeikräfte nahmen die Verfolgung auf. Wenige hundert Meter später stoppte das Auto auf der Bundesstraße 55. Der Fahrer und sein Beifahrer kamen nach Aufforderung aus dem Hyundai. Anschließend wurden beide vorläufig festgenommen.
Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der 38-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Ein Drogenvortest reagierte zudem positiv auf Cannabis und Amphetamin. Eine Ärztin oder ein Arzt entnahm auf einer Polizeiwache eine Blutprobe.
Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellte sich nach Polizeiangaben heraus, dass der Wagen zuvor in Jülich entwendet worden war. Die angebrachten Kennzeichen seien gefälscht gewesen. Außerdem fanden die Einsatzkräfte geringe Mengen Drogen sowie mögliches Einbruchswerkzeug im Auto und stellten die Gegenstände sicher.
Die Ermittlungen führen nun das Kriminalkommissariat 21 und das Verkehrskommissariat. Der 38-Jährige muss sich nach Angaben der Polizei in mehreren Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrzeugdiebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung und des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.
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