18 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Landkreis Elbe-Elster

Landrat Marcel Schmidt überreichte bei einer Einbürgerungsfeier in Herzberg (Elster) die Einbürgerungsurkunden

Landrat im Gespräch mit Neubürgern bei einer Einbürgerungsfeier
Ein Mann spricht im Rahmen einer Einbürgerungsfeier mit mehreren Neubürgern; alle stehen in einem Raum und wirken im Gespräch.Foto: lkee.deBild 1 von 4

Im Landkreis Elbe-Elster haben am 15. September 2026 insgesamt 18 Bürgerinnen und Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Landrat Marcel Schmidt begrüßte die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei einer Einbürgerungsfeier im Ordnungsamt in Herzberg (Elster) und überreichte ihnen persönlich die Einbürgerungsurkunden.

Die eingebürgerten Menschen sind zwischen zwei und 57 Jahre alt und leben seit zwei bis 30 Jahren in Deutschland. Sie oder ihre Familien stammen aus Albanien, Afghanistan, der Arabischen Republik Syrien, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, der Russischen Föderation und Vietnam. Ihr Zuhause haben sie inzwischen in Herzberg (Elster), Finsterwalde, Elsterwerda, Doberlug-Kirchhain, Schönewalde, Massen-Niederlausitz, Schlieben und Mühlberg/Elbe.

Einbürgerung als Zeichen der Zugehörigkeit

In seiner Ansprache machte Schmidt deutlich, dass die Einbürgerung zwar ein besonderer Schritt sei, die Menschen aber längst zum Landkreis gehörten. Er sagte: „Sie werden heute deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Aber Teil unseres Alltags in Elbe-Elster sind Sie längst.“

Wie eng die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit dem Landkreis verbunden sind, zeigen ihre unterschiedlichen Lebenswege. Unter ihnen sind zwei Ärzte des Elbe-Elster Klinikums, eine Pflegefachfrau sowie Beschäftigte bei einer Sicherheitsfirma, der Sparkasse, im Verkauf, im Transportbereich und bei Tesla. Außerdem wurde eine Neubürgerin eingebürgert, die eine Pension und Gaststätte führt. Auch mehrere Kinder erhielten die deutsche Staatsangehörigkeit; sie besuchen Kitas und Grundschulen im Landkreis.

Aufruf zur Mitgestaltung

Schmidt ermunterte die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zugleich, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Möglichkeiten zur demokratischen Mitgestaltung zu nutzen und sich weiterhin in ihren Städten und Gemeinden, Vereinen, Nachbarschaften sowie am Arbeitsplatz einzubringen.

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