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Gutachten zum Standort der Zentralklinik und zur Fusion der Krankenhausgesellschaften

Im Landkreis Friesland und in Wilhelmshaven liegen Gutachten vor.

Die Gutachten betreffen den geplanten Standort der Zentralklinik.

Die Gutachten betreffen auch die Fusion bestehender Krankenhausgesellschaften.

Landkreis und Stadt gaben dies in einer gemeinsamen Pressemeldung bekannt.

Die Ergebnisse sollen als Grundlage für weitere Beratungen dienen.

Politische Gremien sollen danach über nächste Schritte beraten.

Wo Leser die Unterlagen finden

Die Unterlagen stehen im Kreistagsinformationssystem des Landkreises Friesland.

Der Link lautet https:/buergerinfo.friesland.de/info.asp.

Die Unterlagen stehen auch im Ratsinformationssystem der Stadt Wilhelmshaven.

Der Link lautet https:/ratsinformation.wilhelmshaven.de/bi.

Eine zusätzliche Informationsseite gibt es auf www.friesland.de/zentralklinik.

Die Seite zeigt nach Angaben der Mitteilung den aktuellen Stand.

Die Seite nennt auch Hintergründe zur Zentralklinik.

Die Seite enthält laut Mitteilung Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Inhalte sollen laufend aktualisiert und ergänzt werden.

Die Mitteilung nennt neue Informationen oder Entscheidungen als Auslöser.

Eine abschließende Entscheidung soll nach den Gutachten nicht feststehen.

Wer über Standort und Fusion entscheidet

Über den künftigen Standort entscheidet der Kreistag des Landkreises Friesland.

Über den Standort entscheidet auch der Stadtrat der Stadt Wilhelmshaven.

Über die konkrete Ausgestaltung der rechtlichen Fusion entscheiden beide Gremien.

Beratung in den zuständigen Ausschüssen

Zuerst beraten zuständige Fachausschüsse die Themen am 7. September 2026.

Der Ausschuss Finanzen und Digitalisierung tagt um 15:30 Uhr.

Der Ausschuss tagt in der Feuerwehrtechnischen Zentrale.

Die Adresse lautet Wangerländische Straße 40, 26441 Jever.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung tagt ebenfalls.

Der Termin liegt am 7. September 2026 um 15:30 Uhr.

Auch für diesen Ausschuss gilt die Feuerwehrtechnische Zentrale.

Der Ort bleibt Wangerländische Straße 40, 26441 Jever.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Haushalt der Stadt tagt um 15:00 Uhr.

Der Termin liegt am 7. September 2026.

Der Ausschuss tagt im Ratssaal der Stadt Wilhelmshaven.

Die Adresse lautet Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven.

Beratung in Kreistag und Stadtrat

Kreistag und Stadtrat beraten die Themen erneut am 9. September 2026.

Der Kreistag des Landkreises Friesland tagt um 14:30 Uhr.

Der Kreistag tagt im Dienstleistungszentrum des Landkreises Friesland.

Die Adresse lautet Karl-Nieraad-Straße 1, 26316 Varel.

Der Stadtrat der Stadt Wilhelmshaven tagt um 15:00 Uhr.

Der Stadtrat tagt im Ratssaal der Stadt Wilhelmshaven.

Die Adresse lautet Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven.

Öffentlichkeit und Übertragung

Die Sitzungen der Fachausschüsse sind öffentlich.

Auch die Sitzungen von Kreistag und Stadtrat sind öffentlich.

Radio Jade überträgt die Sitzung aus Wilhelmshaven im Live-Stream.

Der Live-Stream ist auch später online verfügbar.

Das geht laut Mitteilung aus dem Angebot von Radio Jade hervor.

Standortgutachten

Für das Standortgutachten wurden sechs potenzielle Standorte geprüft.

Das Gutachten nutzte ein einheitliches Bewertungsmodell.

Das Modell sollte die Bewertung transparent machen.

Die Untersuchung führte ein unabhängiger Dienstleister durch.

Vier Standorte lagen im Landkreis Friesland.

Zwei Standorte lagen auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven.

Das Gutachten bewertete die Standorteignung und die Wirtschaftlichkeit.

Für die Bewertung nutzte das Gutachten unter anderem Erreichbarkeit.

Das Gutachten prüfte auch die Verkehrsanbindung.

Das Gutachten prüfte auch Entwicklungsmöglichkeiten.

Das Gutachten prüfte auch Natur- und Umweltaspekte.

Das Gutachten prüfte auch die zu erwartenden Investitionskosten.

Für beide Oberkategorien vergab das Gutachten Punkte.

Je Oberkategorie flossen die Punkte zur Hälfte in die Gesamtwertung ein.

Das Gutachten empfiehlt einen Vorzugsstandort.

Der Vorzugsstandort soll Teil der Entscheidungsgrundlage sein.

Fusions-Gutachten

Das Fusions-Gutachten prüfte die passende Rechtsform für die Fusion.

Das Gutachten betrachtete das Gesellschaftsrecht.

Das Gutachten betrachtete auch das Steuerrecht.

Das Gutachten betrachtete auch das Arbeitsrecht.

Das Gutachten betrachtete auch das Krankenhausrecht.

Das Gutachten betrachtete auch das Förderrecht.

Das Gutachten betrachtete auch das Kommunalverfassungsrecht.

Das Ergebnis liegt laut Mitteilung ebenfalls vor.

Das Ergebnis soll ebenfalls Teil der Entscheidungsgrundlage sein.